Freitag, 26. September 2008

Todesfahrt - Bekannter Friseur stirbt an Unfallfolgen

Todesfahrt nach einem Liter Sekt

Bewährungsstrafe für 38-Jährige Autofahrerin/Bekannter Friseur stirbt an Unfallfolgen

Vom 26.09.2008

deg. BAD SCHWALBACH Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, verurteilte das Amtsgericht Bad Schwalbach eine 38-Jährige. Zudem muss sie 100 Arbeitsstunden ableisten, für weitere zwei Jahre auf den Führerschein verzichten. Verurteilt wurde sie wegen Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Sie hatte mit ihrem Auto am 19. August 2007 den bekannten Taunussteiner Friseur Bernd Faulhaber auf der Landesstraße zwischen der B 417 und Taunusstein-Wehen überfahren.

Die Frau hatte ein Lokal in Hünstetten besucht, wollte nach Hause. Gefahren ist sie mit mindestens 1,59 Promille, so der errechnete Wert. Ein Alkoholpegel, der sich in keinster Weise mit zwei Gläsern Sekt erklären lässt. Mehr will die Frau in den Stunden vor der Fahrt nicht getrunken haben.

Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen waren stark eingeschränkt. Mit tragischen Folgen. Faulhaber war zu Fuß in Richtung Wehen unterwegs. Er kam vom Weinfest in Wiesbaden. Der leicht Angetrunkene war just auf diesem kerzengeraden Straßenstück mitten auf der Fahrbahn unterwegs. Ein nüchterner Fahrer hätte ihn bemerkt, bremsen oder ausweichen können. Nichts so die Betrunkene, die nicht einmal das Fernlicht eingeschaltet hatte. Ungebremst erfasste sie Faulhaber. Erst 60 Meter weiter bremste sie und stoppte. Sie besah den Schaden und rief um 4.37 Uhr über Handy die Polizeistation Bad Schwalbach an. Sie glaubte an einen Unfall mit einem Reh oder einen Zusammenstoß mit einem Auto, das weg gefahren sein müsse. Als einer der Polizisten kurz darauf zurück zur Unfallstelle lief, fand er den Schwerverletzten.

http://www.allgemeine-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3450440

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