Initiative gegen NHZ prüft juristische Schritte
Vom 16.09.2008
mg. TAUNUSSTEIN Noch hat die Bürgerinitiative Pro Stadtentwicklung Taunusstein nicht entschieden, ob sie gegen den Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts in Sachen Bürgerbegehren zum Neuen Hahner Zentrum (NHZ) Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen wird. Dies erklärte der 2. Vorsitzende der Bürgerinitiative, Matthias Libera, gestern auf Anfrage. Wie bereits berichtet, hatte das Wiesbadener Gericht entschieden, den Eilantrag, die Bürgerbegehren unverzüglich zuzulassen, als unbegründet abzuweisen, weil mit ihnen ein gesetzwidriges Ziel verfolgt werde.
Neben dem Gang nach Kassel habe man noch eine zweite juristische Option, so Libera weiter, nämlich eine Normenkontrollklage betroffener Anlieger gegen das Bauvorhaben in der Hahner Ortsmitte. Auch diese Möglichkeit werde derzeit geprüft. Auch die von Bürgermeister Michael Hofnagel angebotenen Gespräche wollte der 2. Vorsitzende der Initiative gestern nicht rundheraus ablehnen. 'Sinnhaften Möglichkeiten stehen wir immer offen gegenüber', sagte Libera. Die Bürgerinitiative hätte sich gewünscht, dass mit einer Einstweiligen Verfügung die Möglichkeit geschaffen"
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3436859
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