Freitag, 26. September 2008

Todesfahrt - Bekannter Friseur stirbt an Unfallfolgen

Todesfahrt nach einem Liter Sekt

Bewährungsstrafe für 38-Jährige Autofahrerin/Bekannter Friseur stirbt an Unfallfolgen

Vom 26.09.2008

deg. BAD SCHWALBACH Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, verurteilte das Amtsgericht Bad Schwalbach eine 38-Jährige. Zudem muss sie 100 Arbeitsstunden ableisten, für weitere zwei Jahre auf den Führerschein verzichten. Verurteilt wurde sie wegen Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Sie hatte mit ihrem Auto am 19. August 2007 den bekannten Taunussteiner Friseur Bernd Faulhaber auf der Landesstraße zwischen der B 417 und Taunusstein-Wehen überfahren.

Die Frau hatte ein Lokal in Hünstetten besucht, wollte nach Hause. Gefahren ist sie mit mindestens 1,59 Promille, so der errechnete Wert. Ein Alkoholpegel, der sich in keinster Weise mit zwei Gläsern Sekt erklären lässt. Mehr will die Frau in den Stunden vor der Fahrt nicht getrunken haben.

Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen waren stark eingeschränkt. Mit tragischen Folgen. Faulhaber war zu Fuß in Richtung Wehen unterwegs. Er kam vom Weinfest in Wiesbaden. Der leicht Angetrunkene war just auf diesem kerzengeraden Straßenstück mitten auf der Fahrbahn unterwegs. Ein nüchterner Fahrer hätte ihn bemerkt, bremsen oder ausweichen können. Nichts so die Betrunkene, die nicht einmal das Fernlicht eingeschaltet hatte. Ungebremst erfasste sie Faulhaber. Erst 60 Meter weiter bremste sie und stoppte. Sie besah den Schaden und rief um 4.37 Uhr über Handy die Polizeistation Bad Schwalbach an. Sie glaubte an einen Unfall mit einem Reh oder einen Zusammenstoß mit einem Auto, das weg gefahren sein müsse. Als einer der Polizisten kurz darauf zurück zur Unfallstelle lief, fand er den Schwerverletzten.

http://www.allgemeine-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3450440

Streit um NHZ geht weiter

Streit um NHZ geht weiter


Vom 26.09.2008

mg. TAUNUSSTEIN Der Rechtsstreit um die Bürgerbegehren gegen das Neue Hahner Zentrum (NHZ) geht weiter. Die Bürgerinitiative Pro Stadtentwicklung Taunusstein hat jetzt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde eingelegt, nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden ihre Eilanträge auf Zulassung der Bürgerbegehren zurückgewiesen hatte. Diese seien "auf einen rechtswidrigen Zweck gerichtet", hieß es in der Begründung der Wiesbadener Richter.

In diesem Verfahren gehe es um die Auslegung des Textes der Bürgerbegehren, so Guido Kurtz, der Vorsitzende der Bürgerinitiative, gestern auf Anfrage. Bei Wertungsfragen könne man sich "nie mit nur einer Instanz zufrieden geben".

Inzwischen habe man auch die Hauptsacheklage beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden eingereicht, das auf Antrag der Initiative feststellen soll, dass die Bürgerbegehren gegen das NHZ zulässig sind. "Das wollten wir sowieso machen", betont Kurtz, der darauf verweist, dass es "auf jeden Fall" auch eine Normenkontrollklage gegen das NHZ geben werde. In dieser Angelegenheit sei eine Klagegemeinschaft betroffener Anlieger geplant.

Zum von Bürgermeister Michael Hofnagel nach der Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts ausgesprochenen Verhandlungsangebot sagte Kurtz, dass er "zu Verhandlungen immer bereit" sei. Allerdings habe die Bürgerinitiative schon einmal mit dem Investor des NHZ verhandelt, doch statt der zugesagten Vorschläge sei damals nur eine Zusammenfassung des Gesprächs herausgekommen. Vor erneuten Verhandlungen müsste genau festgelegt werden, worüber gesprochen werden soll, so Kurtz, "für Kaffee trinken beim Bürgermeister fehlt mir die Zeit".

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3451234

2009 sieht keine Nettoneuverschuldung vor / Freibadsanierung ungewiss

"Konsolidierungskurs trägt erste Früchte"

Haushaltsentwurf 2009 sieht keine Nettoneuverschuldung vor/Freibadsanierung ungewiss


Das Taunussteiner Freibad aus der Vogelperspektive. Wann mit der seit längerem schon geplanten Sanierung nun tatsächlich begonnen werden kann, steht derzeit nicht fest. RMB/Kühner
Vom 26.09.2008

TAUNUSSTEIN Keine höheren Steuern und Gebühren, keine Nettoneuverschuldung trotz geplanter Investitionen von gut fünf Millionen Euro und die strukturelle Neuausrichtung im Bereich Immobilienwirtschaft, Vereinsförderung und der Stadtwerke sieht der Haushalt 2009 vor.


Von

Mathias Gubo

Der Taunussteiner Haushaltskonsolidierungskurs trage "erste Früchte", freute sich Bürgermeister Michael Hofnagel (CDU) gestern bei der Vorstellung des vom Magistrat jetzt festgestellten Haushaltsentwurfs für 2009. Nach der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen von jeweils knapp 44 Millionen Euro und dem Finanz- sowie Verwaltungsergebnis werde mit einem Defizit von rund 1,1 Millionen Euro gerechnet. Somit liege der Fehlbetrag deutlich unter dem des Vorjahres. Eine Nettoneuverschuldung werde es nicht geben.

Geht es nach Hofnagel und dem Taunussteiner Magistrat, dann wird sich die Stadt im Zuge der Neuausrichtung der Immobilienbewirtschaftung vom kompletten Wohnungsbestand trennen. Dies sind noch 13 Wohnhäuser im Wert von rund 1,1 Millionen Euro. Fast alle Wohnungen seien inzwischen ohne Mietpreisbindung, sie sollen auf dem freien Markt angeboten werden.

Bei der Vereinsförderung denkt man im Taunussteiner Rathaus daran, den Vereinen die Bewirtschaftung von Hallen und Sportplätzen zu überlassen, "ihnen mehr Verantwortung abzuverlangen". Allerdings nur dort, wo man der Meinung sei, dass es die Vereine günstiger können als die Stadtverwaltung, so Hofnagel.

Die Taunussteiner Stadtwerke sollen den Standort am Bauhof in Orlen aufgeben. Ein neuer Betriebshof soll in den zentralen Stadtteilen Bleidenstadt, Hahn oder Wehen aufgebaut werden. Allein durch die bessere Lage des Betriebshofes werde man Sprit- und Arbeitskosten in Höhe von 100 000 Euro jährlich einsparen, so Hofnagel. Der neue Betriebshof soll 2010 in Betrieb gehen, das Areal des Bauhofs in Orlen dann Baugebiet werden.

An vorderster Stelle steht bei den Investitionen in Höhe von insgesamt gut fünf Millionen Euro die städtebauliche Sanierung in Wehen mit 850 000 Euro im nächsten Jahr. 840 000 Euro sind 2009 für den Ausbau und die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Hahn vorgesehen. Die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr beginnen.

Lediglich 150 000 Euro sind derzeit für die geplante Sanierung des Freibades eingeplant. Denn in der Zwischenzeit ist unklar, wann mit dem 2,7 Millionen Euro-Vorhaben überhaupt begonnen werden kann. Die Stadtverwaltung lässt derzeit nämlich vom Hessischen Städte- und Gemeindebund prüfen, ob die Ingenieurleistungen zur Planung der Freibadsanierung EU-weit ausgeschrieben werden müssen. "Da wollen wir tausendprozentig sicher sein", betont Hofnagel mit Blick auf den Ärger um die Autalhallensanierung in Niedernhausen. Da zur Zeit nicht absehbar sei, wann mit der Sanierung des Freibads begonnen werden kann, will der Taunussteiner Rathauschef nicht ausschließen, dass es 2009 doch noch eine kurze Badesaison wenigstens während der Sommerferien geben könnte. Dies müsste der TÜV allerdings absegnen. Anschließend könnte das Bad saniert und vielleicht zu den Sommerferien 2010 fertig sein, wagt Hofnagel einen sehr unsicheren Blick in die Zukunft. Müsse EU-weit ausgeschrieben werden, werde man noch viel mehr Zeit verlieren, befürchtet er.

120 000 Euro will die Stadt in 2009 in die Neuanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr in Bleidenstadt investieren. 930 000 Euro sind für den Ankauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung vorgesehen. Die Adolfstraße in Bleidenstadt soll für 450 000 Euro saniert werden, der erste Abschnitt des Endausbaus des Baugebiets "Freiäcker" in Wehen wird 350 000 Euro kosten.

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_a.php3?artikel_id=3451235

Montag, 22. September 2008

Bürgerbegehren nicht zulässig

Wiesbadener Tagblatt · Regionalnachrichten: "ericht: Bürgerbegehren nicht zulässig
ericht: Bürgerbegehren nicht zulässig

Gegner verfolgen mit der Aufhebung der Bebauungspläne "gesetzeswidriges Ziel"

Vom 13.09.2008

ws. TAUNUSSTEIN Die Gegner des Einkaufszentrums NHZ sind vom Verwaltungsgericht Wiesbaden abgeschmettert worden. Mit den Bürgerbegehren werde ein "gesetzwidriges Ziel verfolgt", entschieden die Richter am Donnerstag.


Sie wiesen Eilanträge auf Zulassung von zwei Bürgerbegehren zurück. Deren Ziel sei die Aufhebung der Bebauungspläne; dafür müssten aber die Bestimmungen des Baugesetzbuches eingehalten werden. Ebenso wie der Beschluss eines solchen Planes setze dessen Aufhebung daher eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung von Belangen voraus.

Bürgermeister Michael Hofnagel (CDU) freut sich über die Entscheidung, zumal das Gericht nicht nur die Zulässigkeit der Eilanträge, sondern die "grundsätzliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren geprüft und diese sehr deutlich verneint hat". Hofnagel sieht durch diese Entscheidung die Mehrheitsentscheidungen in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung bekräftigt.

Der Bürgermeister rechnet allerdings damit, dass die NHZ-Gegner die Entscheidung "nicht klaglos" hinnehmen, bietet gar Verhandlungen für den Fall an, dass die Bürgerinitiative aufhöre, die Gerichte zu bemühen. Aus der Rathaus-Koalition von CDU, FWG und FDP gab es allerdings schon früher Stimmen, die die Zeit für Änderungswünsche als zu spät bezeichnet hatten. "Der Investor wird nun bauen", erklärt auch der Bürgermeister.

Die beiden Bebauungspläne waren von der Stadtverordnetenversammlung am 13. März 2008 beschlossen worden. Am 23. April waren dann die Anträge auf Zulassung von zwei Bürgerbegehren gestellt worden mit der Frage, ob die Satzungsbeschlüsse für die beiden Bebauungspläne aufgehoben werden sollten. Drei Wochen danach hatte die Firma Procon die Baugenehmigung für die Errichtung eines fünfgeschossigen Laden- und Geschäftshauses und eines zweigeschossigen Laden- und Geschäftshauses am "Neuen Hahner Zentrum" erhalten. Am 22. August hatte das Stadtparlament die Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt; daraufhin hatten die NHZ-Gegner das Verwaltungsgericht angerufen.

Das Gericht entschied nun, der Eilantrag, die mit jeweils 5000 Unterschriften unterstützten Bürgerbegehren unverzüglich zuzulassen, sei deshalb unbegründet, weil mit ihnen ein gesetzeswidriges Ziel verfolgt werde. Die Stadtverordnetenversammlung habe zu Recht die Anträge als unzulässig zurückgewiesen. Im Wege eines Bürgerentscheids könne nur eine solche Maßnahme erstrebt werden, die auch von der Gemeindevertretung vorgenommen werden könne, urteilte die aus drei Richtern bestehende Kammer. Der Stadtverordnetenversammlung wäre es aber bei Beachtung der rechtlichen Vorgaben nicht möglich, ohne weiteres im Sinne der Bürgerbegehren zu entscheiden.

Denn die in den Bürgerbegehren gestellten Fragen, dies hätten die Antragsteller in gerichtlichen Verfahren nochmals bestätigt, zielten eindeutig auf die unmittelbare Aufhebung der als Satzung ergangenen Bebauungspläne. Weder das nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzuhaltende Verfahren noch die vorgeschriebene Abwägung seien bei dem Bürgerbegehren vorgesehen gewesen. Damit seien die Bürgerbegehren, so das Gericht, "eindeutig auf einen gesetzeswidrigen Zweck gerichtet". Der weitere Eilantrag, die Stadt zu verpflichten, den Beginn baulicher Maßnahmen durch die Firma Procon zu unterbinden, hat nach Ansicht der Richter schon deshalb keinen Erfolg haben können, weil die Stadtverordnetenversammlung zu Recht die Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt habe.

Gegen den Beschluss (Aktenzeichen: 3 L 929/08.WI) kann Beschwerde erhoben werden, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hat.

Initiative gegen NHZ prüft juristische Schritte

Initiative gegen NHZ prüft juristische Schritte

Vom 16.09.2008

mg. TAUNUSSTEIN Noch hat die Bürgerinitiative Pro Stadtentwicklung Taunusstein nicht entschieden, ob sie gegen den Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts in Sachen Bürgerbegehren zum Neuen Hahner Zentrum (NHZ) Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen wird. Dies erklärte der 2. Vorsitzende der Bürgerinitiative, Matthias Libera, gestern auf Anfrage. Wie bereits berichtet, hatte das Wiesbadener Gericht entschieden, den Eilantrag, die Bürgerbegehren unverzüglich zuzulassen, als unbegründet abzuweisen, weil mit ihnen ein gesetzwidriges Ziel verfolgt werde.

Neben dem Gang nach Kassel habe man noch eine zweite juristische Option, so Libera weiter, nämlich eine Normenkontrollklage betroffener Anlieger gegen das Bauvorhaben in der Hahner Ortsmitte. Auch diese Möglichkeit werde derzeit geprüft. Auch die von Bürgermeister Michael Hofnagel angebotenen Gespräche wollte der 2. Vorsitzende der Initiative gestern nicht rundheraus ablehnen. 'Sinnhaften Möglichkeiten stehen wir immer offen gegenüber', sagte Libera. Die Bürgerinitiative hätte sich gewünscht, dass mit einer Einstweiligen Verfügung die Möglichkeit geschaffen"

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3436859

Kurzzeitparker sind sauer

Kurzzeitparker sind sauer

Nach NHZ-Baubeginn ist Unmut über Veränderungen am Hahner Kreisel groß


Fußgänger haben derzeit schlechte Karten am Hahner Kreisel. Um auf den Busbahnhof zu gelangen, müssen sie wegen der Baustelle für das NHZ große Umwege gehen. Zudem gibt es Kritik an der Verlegung der Taxistellplätze an den Dr. Peter-Nikolaus-Platz, wo nun nur noch zwei Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen. RMB/Wolfgang Kühner
Vom 20.09.2008

HAHN Sehr unterschiedlich reagierten Taunussteiner Bürger auf den Baubeginn des Neuen Hahner Zentrums im Hahner Kreisel. Unglücklich sind viele über den Verlust der Kurzzeitparkplätze am Dr. Peter-Nikolaus-Platz.


Von

Mathias Gubo

Kurt Stiehler aus Hahn wartet auf ein Taxi. Dabei schweift sein Blick über die Baustelle inmitten des Hahner Kreisels. Dort haben die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt des Neuen Hahner Zentrums (NHZ) begonnen. Es sei höchste Zeit, dass am Busbahnhof endlich eine Wartehalle und Toiletten gebaut würden, stellt Stiehler fest. Ansonsten ist er in Sachen NHZ eher zurückhaltend: "Erst einmal warten, bis es fertig ist".

Oswald Stöckel, Marktmeister auf dem Hahner Wochenmarkt, hat sichtbar schlechte Laune. Wegen der Bauarbeiten wurden die Kurzzeitparkplätze am Dr. Peter-Nikolaus-Platz nun für die Taxis reserviert, diese mussten vom Busbahnhof weichen. Das sei "ein dicker Hund", schimpft Stöckel, der nicht so recht daran glauben mag, dass Marktbesucher eigens in die Tiefgarage des Rathauses fahren werden, um dort gebührenpflichtig zu parken. "Parkgebühren wirken auf jeden Fall abschreckend".

Ganz schlechte Laune hat auch Michaela Schiller aus Aarbergen, die nach Feierabend ihren Freund vom Busbahnhof abholen wollte und, wie gewohnt, auf den bisherigen Kurzzeitparkplätzen in ihrem Auto gewartet hat. Beim Einbiegen habe sie das neue Schild übersehen und prompt einen Strafzettel von einer Ordnungspolizeibeamtin verpasst bekommen. Was Schiller besonders erbost, ist, dass die Beamtin sich hinter ihr Auto gestellt und sie einfach aufgeschrieben habe. "Sie hätte auch mit mir reden und mich zum wegfahren auffordern können", ärgert sich die Aarbergenerin über diese "echte Frechheit". Schiller hat sich deshalb vorgenommen, Beschwerde bei der Stadt Taunusstein einzulegen und den Strafzettel erst einmal nicht zu bezahlen. Und zum Einkaufen, das steht für sie nach diesem Erlebnis fest, fährt sie nun weiter "lieber nach Wiesbaden".

Auch Mario De Rinaldis findet, "dass die Sache mit dem Taxistand blöd gelöst ist". Diese sollten besser auf dem Marktplatz parken können, schlägt er vor, damit die Kurzzeitparkplätze erhalten bleiben. "Denn sonst haben die Leute keine Lust mehr auf dem Markt einzukaufen".

"Ein Unding" nennt Wolfgang Manteuffel aus Seitzenhahn das geplante NHZ. Das sei "mit Gewalt hineingezwängt", werde auf jeden Fall die Verkehrsbelastung in der Hahner Ortsmitte vergrößern. "Flanieren kann ich mir hier nicht vorstellen", stellt er mit Blick auf den Verkehr im Kreisel fest. Dazu dann noch die Kosten für das Parkhaus. In Taunusstein sei man gewöhnt, für das Parken nichts zu zahlen. "Bei Aldi und toom kann man kostenlos parken", so sein Tipp.

Erwin Raffel aus Wingsbach wundert sich über das "plötzliche Geschrei gegen das NHZ". Die Leute hätten sich viel früher informieren sollen, sagt er. Raffel hat Sorgen um den Einzelhandel, auch und besonders in Wehen und Bleidenstadt. Es werde durch das NHZ auf jeden Fall zu einer Verdrängung kommen, befürchtet er.

Für Cläremie Kouchha ist das NHZ schlichtweg "überflüssig". Der Bauzaun schränke jetzt schon den Blick auf den Kreisel und damit auch den Verkehr ein, mit der Bebauung werde das noch problematischer, so ihre Befürchtung. Auch fragt sich die Hahnerin, wer im NHZ einkaufen soll? Sie gehe viel lieber nach Wiesbaden und Mainz, "schon wegen des Flairs", das es in Hahn nie geben werde.

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_a.php3?artikel_id=3443247

Dienstag, 2. September 2008

teltarif.de News: Focus: Telekom schließt fast jedes zweite Callcenter

teltarif.de News: Focus: Telekom schließt fast jedes zweite Callcenter: "Focus: Telekom schließt fast jedes zweite Callcenter

Kleinere Standorte sollen in größere überführt werden 17.08.2008
11:00

Die Deutsche Telekom will nach einem 'Focus'-Bericht nahezu jedes zweite deutsche Callcenter schließen. Das Nachrichtenmagazin berichtet, der Bonner Konzern werde am Donnerstag sein Konzept zur Zusammenfassung von Standorten bekannt geben. Telekom-Chef René Obermann habe bereits die Bürgermeister der betroffenen Städte informiert, in denen hunderte Arbeitsplätze wegfallen sollten.
Ein Telekomsprecher sagte zu dem Medienbericht, das Unternehmen werde kleinere Standorte in größere, wettbewerbsfähige in Deutschland überführen. 'Bei der Umsetzung des neuen Konzeptes wird jedem Mitarbeiter ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten', erklärte er. Zudem finde keine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland statt. Über Details solle in den nächsten Tagen informiert werden.
In Nordrhein-Westfalen werden dem Magazin zufolge von neun Callcentern nur noch fünf übrig bleiben und die Standorte Köln und Mönchengladbach geschlossen. Nach Berechnungen der Telekom ließen sich nur noch Callcenter mit 400 bis 900 Mitarbeitern wirtschaftlich betreiben."

T-Mobile hat die Konditionen für seine Daten-Flatrate-Option verschlechtert.

Google Reader (1000+): "T-Mobile schränkt HSDPA-Flatrate-Option ein
von teltarif.de - TK/IT-News komplett
T-Mobile hat die Konditionen für seine Daten-Flatrate-Option verschlechtert. Zu den iPhone-Tarifen können nun auch SMS-Optionen gebucht werden."